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Finanzwissenschaften I SS 03


Staat
Unter Staat i.e.S. versteht man den:
  1. Gebietskörperschaften
    1. Bund
    2. Länder
    3. Gemeinden
    4. Gemeindeverbände
  2. Supranationale Organisationen
    1. europäische Union
    2. UNO usw.
Zum Staat i.w.S. gehören zusätzlich die Parafisken:
  1. Sozialversicherungen z.B. BfA
  2. Sonderfonds z.B. ERP
  3. Öffenliche Unternehmen in öffentlich rechtlicher Form
  4. Öffenliche Unternehmen in privatrechtlicher Form
Normengerüst
  1. Verfassung
  2. Gesetze
  3. Verordungen
  4. Regeln
Individuen als Mitglieder des Staates
Menschen wirken aktiv am Staat mit
  1. als Wähler
  2. als Abgeordneter
  3. als Beamter in der Verwaltung
  4. als Interessengruppe im vorparlament. Bereich
Menschen wirken passiv am Staat mit
  1. als Steuerzahler
  2. als Transferempfänger
  3. als Nutzer öffenlicher Angebote
methodologischer Individualismus Eigennutzannahme Präferenzen und Beschränkungen Rationalprinzip Alternativen (un-)vollständige, asymmetrische Information
finanzwissenschaftliche Entscheidungsanalyse finanzwissenschaftliche Wirkungsanalyse
Sascha Frank