Finanzwissenschaften I SS 03
exogene Gerechtigkeit
- In der traditionellen Finanzwissenschaft wird die Grechtigkeit als
exogen vorgegeben angesehen.
- Nur die Kosten der Umverteilung sein messbar.
endogene Gerechtigkeit
- Umverteilung nach Regeln.
- Aus sich selbst erklärt, Gerechtigkeit wird dannach gemessen, ob sie mit
den Regeln übereinstimmt.
- Gerecht ist was den Regeln entspricht.
ausstattungsfundierte Kriterien
- Geht auf die Naturrechtsvorstellung zurück (Hobbes) jeder Mensch besitzt das
unveräusserlich Recht an den Früchten seiner Arbeit.
- Das läßt sich als Rechtfertigung für die Marktverteilung sehen.
- Wird meist nur akzeptiert wenn die für alle die gleichen Startbedingungen gegeben sind.
nutzenfundierte Kriterien
- Maximierung des Gesamtnutzen der Bevölkerung das grösste Glück der grössten Zahl wird angestrebt.
- Bedingungen dafür sind
- Kardinale Nutzenmessung
- gleiche und abnehmende Grenznutzenfunktion des Einkommens
- Konstante Bevölkerung und Konstantes Sozialprodukt
- Forderung nach einer Einkommensumverteilung (Reich nach Arm)
- Sind die obengenannten Bedingungen nicht erfüllt
- z.B. das Ressourcenvolumen von Umverteilungsvolumen abhängig
- Dann andere Umverteilungsforderungen
beschränkte Gleichheitskrieterien
- Marx
- Jeder Mensch soll Güter und Dienste nach seinem Bedarf erhalten
- Ist als Gleiche Bedarfsbefriedigung sprich gleiche Nutzenverteilung
unter allen Individuen zu verstehen
- Das Einkommen ist im Prinzip gleich verteilt
- Aber unter bestimmten objektiven Bedingungen z.B. unterdurchschnittlicher Gesundheitszustand eines Menschen sind explizite Geldzuweisungen möglich.
- vgl. auch Beschränkte Einkommensgleichheit
- Rawls
- Ungleichheit ist nur dann gerecht wenn dadurch die Armen besser gestellt werden.
- Bei konstantem Umverteilungsvolumen läuft es auch auf einen Einkommens(um)verteilung hinaus.
konsensuale Umverteilung
-
Damit wird die Umverteilung unter Regeln verstanden.
paretooptimale Umverteilung
- Freiwillige aufgrund karitativen Motiven zustandengekommene Umverteilung.
- Problem hier ist eine mögliche Verdrängung durch staatliche Umverteilung.
konstitutionelle Umverteilung
- Umverteilung innerhalb von Metaregeln
- Gründe hierfür sind das Versicherungs- und Selbstschutzmotiv.
- Diese beiden Motive veranlassen das eigennützig orientierte Individeum zur Vereinbarung von Umverteilungsregeln auf der Verfassungsebene.
Versicherungssmotiv
- Da Menschen i.d.R. risikoavers sind, aber sich nicht alle Risiken auf privaten Märkten versichern lassen, z.B. Arbeitslosenversicherung aufgrund der Asymetrischen Informationen und wegen moral Hazard.
- Der Staat wird als möglicher Versicherungsgeber benützt.
Selbstschutzmotiv
- Da sich der soziale Frieden und die öffentliche Ordnung nicht allein mit Mittel des Rechtsstaates durchsetzen bzw. Aufrechterhalten lassen.
- Es besteht die Notwendigkeit darüber hinaus steuerfinanzierte Transferzahlungen vorzunehmen.
Sozialstaatsprinzip
- In Deutschland als Generalklausel im Grundgesetz verankert (bedarf der Konkretisierung).
- Der Gesetzgeber hat die Befugnisse und die Pflicht sozialstaatlich tätig zu werden, d.h. umzuverteilen.
reine Mehrheitsdemokratie
- In reinen Mehrheitsdemokratien kommt es zu keiner eindeutigen stabilen Lösung des Umverteilungsproblems.
- Keine Periodizität der Vorschläge
unendlich viele verschiedene demokratische Aufteilung des Sozialproduktes möglich.
- Jede Lösung ist gerecht da innerhalb der Regeln
- Kein Vorschlag ist besonders gerecht
- Was sozial gerecht ist bestimmt der Zufall
- Der Wechsel der Koalitionspartner ist mit einem Glaubwürdigkeitsverlust
verbunden.
- Auch können sich nicht alle Gruppen gleich gut organisieren.
Umverteilungskoalitionen
- Zwei oder mehr Gruppen schliesen sich zusammen.
Sascha Frank