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Thema 12:
Institutionelles Beispiel für die Ausgestaltung des Universaldienstes in einem umfassend geöffneten Postmarkt

Sascha Frank

15. November 2004

Inhalt

1 Einführung
2 Privatisierung der neuseeländischen Post
2.1 Gründe für diese Entscheidung
2.2 Gründe gegen diese Entscheidung
2.3 Zu welcher Entscheidung kam man in Deutschland?
3 Art der Regulierung in Neuseeland
3.1 Gründe für diese Entscheidung
3.2 Zu welcher Entscheidung kam man in Deutschland?
4 Wettbewerbslandschaft nach Marktöffnung
4.1 Dominanz der NZP
4.2 Wettbewerb in Deutschland
5 Regelung zum Universaldienst in Neuseeland
5.1 Regelung zum Universaldienst in Deutschland
6 Fazit

Abbildungsübersicht

1 Liberalisierungsindex

Tabellenverzeichnis

1 Entwicklung der Registrierungen für Neuseeland
2 Die fünf bevölkerungsreichsten Regionen Neuseelands
3 Entwicklung der Lizenzen
4 Marktverhältnisse im lizenzierten Bereich
5 Marktanteile im Wettbewerbsbereich
6 Zustellpunkte und Zustellfrequenz der NZP
7 Frequenz der Zustellung durch die NZP 1999-2004
8 Filialentwicklung der NZP
9 Filialentwicklung der DP AG

1 Einführung

Am Beispiel Neuseeland soll die Ausgestaltung des Universaldienstes in einem geöffenten Postmarkt gezeigt werden. Die Wahl von Neuseeland als Beispiel ist dadurch zu erklären, daß es zum einen einen liberalisierten Postmarkt hat, und zum anderen, daß dieser seit 1998 geöffnet ist.
Abbildung 1: Liberalisierungsindex
Liberalisierungsindex im Bezug auf die Offenheit des Postmarktes Quelle des Bildes:  Bundesverband Deutscher Postdienstleister eV BvDP
Quelle: Bundesverband Deutscher Postdienstleister eV (BvDP)
Diese Abbildung zeigt, daß es sich bei dem neuseeländischen Markt um einen im Vergleich zu anderen Länder, wie z.B. Deutschland, relativ weit liberalisierten Markt handelt.

2 Privatisierung der neuseeländischen Post

Die neuseeländische Post wurde im Rahmen der Privatisierung in eine Kapitalgesellschaft(Aktiengesellschaft) umgewandelt. Die Aktien werden zur Zeit von zwei Ministerien gehalten. Diese Art der Privatisierung stellt einen Zwischenschritt zwischen einem staatlichen Unternehmen und einen privatwirtschaftlich geführt Unternehmen dar. Die Kontrolle durch den Kapitalmarkt kann somit nur in Teilen erfolgen, auch wenn die neuseeländische Regierung die Privilegien der NZP abgeschafft hat.
"Die formelle Privatisierung stellt lediglich einen Rechtsformenwechsel von einer staatlichen Institution zu einer private (Kapital-)Gesellschaft dar, deren Anteile vollständig in öffentlichem Eigentum stehen .Dadurch werden jedoch allenfalls in geringem Ausmaß Anstrengungen zu höherer Effizien ausgelöst, da bei etwaigen Unternehmensproblemen gewiss mit Hilfen von Seiten der öffentlichen Hand gerechnet werden kann(vgl. Schulze, 2004[1] , S.9)."

2.1 Gründe für diese Entscheidung

Was spricht für diesen Entscheidung? Bei dieser Frage sind mehrer Gebiete/Parteien betroffen, die Leitung des ehemaligen staatlichen Monopolisten (NZP), deren Angestellte, die Regierung und die Wähler die zugleich Kunden der NZP sind. Die zwei entscheiden Parteien sind die Regierung und die Leitung der NZP. Beide bilden eine Interessengemeinschaft bezüglich der Privatisierung die Regierung behält weiterhin die alleinige Kontrolle dardurch, daß sie der Alleinaktionär ist. Zum anderen bedient sie durch diese Verhalten auch die Bremser.
"Aktive und potenzielle Liberalisierungsbefürworter sind jedoch von Anfang an nicht nur einer scharfen Kritik von Liberalisierungsgegnern, sondern vor allem einem starken Beharrungsvermögen der etablierten Branchenangehörigen ausgesetzt. Beispielsweise werden Vertreter der von Liberalisierungen unmittelbar betroffenen Unternehmen, zu denen bei staatlichen Monopolen typischerweise ehemalige oder noch aktive Politiker, ferner Gewerkschafts- und andere Verbandsfunktionäre gehören, zusammen mit den hinter ihnen stehenden Parteien und Organisationen besitzstandswahrende Allianzen oder Verteilungskoalitionen bilden (vgl. Schulze, 2004 [2], S.14)."
Die Regierung muß aber auch die Meinung der Wähler, insbsondere bei einen so sensiblen Thema wie die Post berücksichtigen. Da die Wähler im fast tägliche Kontakt zu dieser Dienstleistung stehen, könnte sich hier eine Verschlechterung auf die Wahlentscheidungen auswirken. Zudem müsste dem Wähler vermittelt werden, warum die NZP verkauft worden ist.
" Ähnliches gilt in Bezug auf das häufig geäußerte Misstrauen gegenüber einer materiellen Privatisierung von Staatsbetrieben, die populistisch als substanzzehrender ,,Verkauf von Tafelsilber" gescholten wird. Dahinter steht zum Einen die Besorgnis, das in Infrastruktur angelegte Volksvermögen könne leicht in die Hände von verantwortungslos handelnden Investoren geraten, die an kurzfristigen Steigerungen des Unternehmenswertes (Shareholder Value) orientiert seien. Die langen Amortisationszeiten von Infrastrukturinvestitionen sprechen hingegen für ein langfristiges Engagement (vgl. Schulze, 2004 [2], S.29)."

2.2 Gründe gegen diese Entscheidung

Gegen diese Entscheidung spricht, daß dadurch die externe Kontrolle durch den Markt versagt bleibt. Es besteht nicht die Möglichkeit, daß sich Personen bzw. private Unternehmen an der NZP beteiligen können. Das stellt aber eine Voraussetzung für die Androhnung einer feindlichen Übernahme dar, die im Falle eines schlechten Managements erfolgen würde. Auch auf der Seite des Fremdkapitals kommt es zur einer Verzerrung, Im Fall des Konkurses der NZP, würde der neuseeländische Staat für die Verbindlichkeiten der NZP einstehen, weil ein Konkurs der NZP aufgrund der Wichtigkeit der Dienstleistung von der Regierung nicht zugelassen werden würde. Dies verzerrt die Kreditaufnahmebedingungen am Kapitalmarkt zu Gunsten der NZP. Zudem ist das Konkursrisiko das härteste Disziplinierungsinstrument für private Unternehmen. Fällt diese wie hier weg bleibt alleine die interne Kontrolle zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes.

2.3 Zu welcher Entscheidung kam man in Deutschland?

Zu welcher Entscheidung kam man in Deutschland?
In Deutschland wurde zwar auch zu Beginn eine formale Privatisierung durchgeführt, diese stellte aber nur eine Vorstufe für die spätere materialle Privatisierung dar.
Die Gründe warum sich die deutsche Regierung für diesen Schritt entschlossen hat, dürften weniger in den gesteigerten externen Kontrollmöglichleiten wie Übernahmedrohung, Konkursrisiko usw. liegen, sondern eher im fiskalischen Bereich zu suchen sein.
"Neben den primär ordnungspolitischen Zielen lassen sich mit Liberalisierungen noch andere politische Ziele verfolgen. So sind mit einer materiellen Privatisierung, d. h. einem Verkauf an nicht-staatliche Dritte, unmittelbar finanzpolitische Effekte verbunden. Auf der Einnahmenseite öffentlicher Haushalte fallen dadurch Privatisierungserlöse an, die entweder zur Schuldentilgung und damit zur Verringerung der zukünftigen Zinsbelastung oder für sonstige fiskalische Zwecke verwendet werden können. Auf der Ausgabenseite können die Staatshaushalte durch Privatisierungen entlastet werden, indem Subventionen für unprofitable Unternehmen zurückgeführt und Investitionen ganz oder im Rahmen von Public-Private-Partnership teilweise privat finanziert werden. (vgl. Schulze, 2004 [2],S.10)."

Da aufgrund der Größe der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Post, nur eine Privatsierung in Raten erfolgen konnte läßt sich zumindest für die Postsparte das weitere Verhalten der Regierung beobachten. Diese Beobachtungen implizieren folgendes.
"Zwischen der Privatisierung und der Marktöffnung kann es zu einem Zielkonflikt kommen. Da der Kapitalwert eines Unternehmens entscheidend von der Rendite und dem Risiko abhängt, wird auch der Privatisierungserlös maßgeblich von diesen Größen beeinflusst. Steigt nun infolge der Marktöffnung erwartungsgemäß die Wettbewerbsintensität, verringern sich zum Einen die zukünftigen Renditen des Unternehmens, und zum Anderen wird die Ertragssituation unsicherer. Die politischen Entscheidungsträger sind jedoch daran interessiert, den Privatisierungserlös zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung zu maximieren. Sie können diesen Trade-Off lösen, indem die materielle Privatisierung mit einem zeitlichen Vorlauf zur Marktöffnung durchgeführt wird (vgl. Schulze, 2004 [2],S.10)."
Ein Indiz dafür, daß diese These für Deutschland zutrifft zeigt sich in der zeitlichen Verlängerung des Monopols der DP AG durch die Regierung. Da die DP AG im Briefbereich ein Unternehmen mit überdurchschnittlichen Renditen > 10% ist (vgl. Monopolkommision Sondergutachten Nr.39, 2003, S.111) läßt sich die Verlängerung der Monopoldauer bzw. das zeitliche Strecken des selbigen nicht durch die erhöhten Kosten der Umstellung auf den Wettbewerb erklären.
Die Änderung des Zeitplanes hat nur zur Verunsicherung unter den Konkurrenten der Post AG geführt. Was sich unter anderen durch die Rückgabe von Postlizensen zeigt (vgl. 4.2).

3 Art der Regulierung in Neuseeland

Grundsätzlich kommt in Neuseeland das Prinzip der umgekehrten Beweislast zur Anwendung. Diese besagt, dass das Vorliegen eines Marktversagensbestandes nicht bereits antizipiert und durch die Regulierung verhindert wird, sondern ein Marktversagen erst dann anerkannt wird, wenn dies auch tatsächlich eintritt. Die neuseeländische Regierung entschied sich für das Konzept der "Light Handed Regulation"(LHR) dieses setzt sich aus den folgenden Elementen zusammen: (vgl. Smit, 2000, S.18f)

3.1 Gründe für diese Entscheidung

"Im Gegensatz zur kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht, bei der gegebenenfalls nachträglich in das Verhalten einzelner Marktteilnehmer eingegriffen werden kann, sind staatliche Regulierungen regelmäßig vorherige Interventionen in den Markt-Wettbewerbsprozess ganzer Branchen. Die wesentlichen Unterschiede zwischen Ex-post-Missbrauchsaufsicht und Ex-ante-Regulierung liegen also zum einen in der Reichweite der jeweils durchgesetzten Anordnung und im Eingriffszeitpunkt in den Markt, zum anderen unterscheiden sie sich auch hinsichtlich der Träger. Demnach lässt sich eine sektorspezifische Regulierungsbehörde definieren als eine im exekutiven Bereich angesiedelte Instanz, die nur für einen speziellen Wirtschaftsbereich zuständig ist. Diese Konstruktion birgt auf der einen Seite die Gefahr einer politischen Abhängigkeit der Entscheidungen des Regulierers und auf der anderen Seite einer Vereinnahmung durch Interessen der Branche angehörender Unternehmen. Des Weiteren entwickeln derartige Bürokratien ein Eigeninteresse am Fortbestand ihrer Behörde, auch wenn ihre Aufgaben im Zuge um sich greifenden Wettbewerbs zurückgehen. Trotz einiger wettbewerbsökonomischer Vorzüge der Re-Regulierung von Netzindustrien sind aus ordnungspolitischer Sicht Bedenken gegen eine Sektoralisierung der Wettbewerbspolitik durch Regulierungsbehörden angebracht(vgl. Schulze, 2003, S.18f)."

3.2 Zu welcher Entscheidung kam man in Deutschland?

Anders als in Neuseeland wird in Deutschland die Regulierung in Form einer sektorspezifischen Behörde vorgenommen, trotz der Probleme die dabei entstehen können.
"Eine Ex-ante-Regulierung von Infrastrukturmonopolen ist jedoch nicht nur mit einem mehr oder weniger hohen bürokratischen Aufwand, sondern auch der latenten Gefahr verbunden, dass sich die Regulierungsinstanz zunehmend von den Interessen der zu regulierenden Branche vereinnahmen lässt."[...] "Um dem entgegenzuwirken, wird von der Monopolkommission eine sektorübergreifende Regulierungsbehörde für Netzindustrien mit interner Rotation der Beschäftigten vorgeschlagen, so dass Letztere vor einer allzu starken Identifikation mit ,,ihrer" Branche und der interessengeleiteten Beeinflussung durch Branchenangehörige bewahrt bleiben(vgl. Schulze, 2004 [1] , S.16)."

4 Wettbewerbslandschaft nach Marktöffnung

In Neuseeland ist es relativ einfach sich als Briefbeförderungsunternehmen registrieren zu lassen. Das Ausfüllen zweier Anträge und das Bezahlen der Gebühr in Höhe von 95NZ$ genügen. Dies hat dazu geführt, daß sich seit 1998 insgesamt 44 Dienstleister registrieren ließen.
Tabelle 1: Entwicklung der Registrierungen für Neuseeland

98 99 00 01 02 03 04 Summe
Registrierungen 18 12 6 4 3 1 - 44
Löschungen 1 23 2 4 1 - 13
Zunahme 17 10 3 2 -1 0 - 31


Quelle: Eigene Berechnungen nach Daten des Ministry of Economic Development

Die Anzahl der Anbieter hat sich seit 2001 relativ stabil gehalten. Unter den 31 Anbieter befinden sich zudem die NZP bzw. Letterbox Channel Limited
(ehm.KiwiMail Group Limited). Bei der Frage wieviele dieser Registrierungen eine aktive Teilnahme am Markt nach sich gezogen haben, ist man auf Schätzungen angewiesen. Als ein Indiz auf die Tätigkeit könnte man die Netzzugangsverträge heranziehen, da ein größerer Anbieter, seinen Kunden die Möglichkeit geben wird die Post landesweit zu stellen zu lassen. Insgesamt haben fünf Unternehmen einen solchen vertraglich geregelten Zugang zum Netz der NZP, darunter auch die Letterbox Channel Limited (LCL), so daß man zum Schluss gelangen kann, daß es außer der NZP bzw.(LCL) vier Konkurrenten gibt
(vgl. http://www.nzpost.co.nz/nzpost/control/corporate/contact/disclosure).

4.1 Dominanz der NZP

Dafür warum die NZP immer noch eine dominierende Marktstellung inne hält, gibt es mehrere Gründe. Einer der Faktoren ist die Bevölgerungsdichte von Neuseeland. Neuseeland verfügt über eine Fläche von ca. 268.680 qkm und eine Bevölkerung von 4.009.600 Einwohnern. Daraus ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 14.9 Einwohnern pro qkm. Wobei diese geringe Bevölkerungsdichte durch die hohe Konzentration der Bevölkgerung auf die Nordhalbinsel relativiert wird.
In den fünf bevölkerungsreichsten Region sind ca. 72 % der Gesamtbevölkerung konzentriert (vgl.www.stats.govt.nz).
Tabelle 2: Die fünf bevölkerungsreichsten Regionen Neuseelands

Region gesch. Einwohnerzahl Anteil an der Gesamtbevölkerung
Auckland 1.290.800 ca. 32 % Nordinsel
Canterbury 512.600 ca. 12.8 % Südinsel
Wellington 451.600 ca. 11.2 % Nordinsel
Waikato 377.900 ca. 9.4 % Nordinsel
Bay of Plenty 254.000 ca. 6.3 % Nordinsel

Quelle: Eigene Berechnungen nach Daten von www.stats.govt.nz

Ein anderer Grund für Position der NZP ist, das Dienstleistungen Erfahrungsgüter sind, d.h., es erfordert Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Anbieters. Hier profitiert die NZP von ihrer Bekanntheit gegenüber Marktneulingen.

4.2 Wettbewerb in Deutschland

Tabelle 3: Entwicklung der Lizenzen

Stand: 31.12.2003 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Insgesamt
erteilte Lizenzen *) 164 455241 220 179 2361.495
Marktaustritte - 17 70 134 180 75 476
Zuwachs 164 438 171 86 -1 161 1019
Aktive 164 602 773 859 858 1019 1019


Quelle RegTP Jahresbericht 2003 S.85
Tabelle 4: Marktverhältnisse im lizenzierten Bereich

2000 2001 2002 2003 *
Markt insgesamt (Mrd. ) 10,3 10,2 10,2 10,1 *
Umsatz Lizenznehmer (ohne DP AG) (Mio. ) 173,7 248,8 305,5 400 *
Marktanteile Lizenznehmer (%) 1,7 2,4 3,0 4,0 *
Marktanteile DP AG (%) 98,3 97,6 97,0 96,0 *
Umsatz höherwertige 46,5 83,0 125,8 180 *
Dienstleistungen (Mio. )
Marktanteil höherwertige 0,45 0,81 1,2 1,8 *
Dienstleistungen (%)


( * Prognose 2003) Quelle: RegTP Jahresbericht 2003 S.92
Tabelle 5: Marktanteile im Wettbewerbsbereich

Marktanteile im Wettbewerbsbereich 2001 2002 2003*
Wettbewerbsbereich insgesamt (ca. Mio. ) 2.400 2.400 3.300*
Umsatz Lizenznehmer (ohne DP AG) (Mio. ) 248,8 305,5 400*
Marktanteile Lizenznehmer (%) 10,4 % 12,7 % 12,1 %*


( * Prognose 2003)Quelle: RegTP Jahresbericht 2003 S.93

Wie man in den Tabellen erkennt, dominiert die DP AG weiterhin den Postmarkt. Trotz der sukzessiven Öffnung des Marktes, die bis zum Jahr 2002 ca. 22 % umfasste, gelang es der DP AG weiterhin einen Marktanteil von über 96 % bzw. im geöffneten Markt einen Anteil von über 83% zu halten.
Die Konkurenten der DP AG spielen mit einen Marktanteil von knapp 4 % im Gesamtmarkt bzw. von ca. 12 % im liberalisierten Markt nur eine untergeordnete Rolle, mit Ausnahme der höherwertige Dienstleistungen, bei denen sich der Umsatz bis zum Jahr 2003 innerhalb der letzen vier Jahre vervierfacht hat. Es zeigt sich, daß sich unter den jetzigen Marktbedingungen nur ein Nischenangebot von Seiten der Konkurrenten der DP AG durchgesetzt hat.
Auch schreckt die DP AG ihre potentiellen Mitbewerber durch eine Flut von Klagen ab; die Bundesregierung1, die immer noch der Großaktionär der DP AG ist, trägt mit ihrem Verhalten auch nicht zu mehr Mitbewerbern bei.

5 Regelung zum Universaldienst in Neuseeland

Der Deed of Understanding(DOU), der zwischen der Regierung und der NZP erstmal 1989 ausgehandelt und seitdem regelmäßig verlängert wurde, spezifiziert genau die Verpflichtungen der NZP zur Aufrechterhaltung eines gewissen Mindestversorgungsstandards. Der neuste der Verträge stammt aus dem Jahr 1998 und bezieht bereits die durch das neue Postgesetzt geänderten Wettbewerbsbedingungen für die NZP mit ein. Die Laufzeit des DOU ist unbegrenzt. Alle drei Jahre ist jedoch eine Überprüfung vorgesehen. Gemäß dieses DOU ist die NZP zur Erbringung folgender Leistung verpflichtet: (vgl. Smit, 2000, S.27ff)
Tabelle 6: Zustellpunkte und Zustellfrequenz der NZP
Frequenz der Zustellung
Zustellpunkte 6 Tage 5 Tage 1-4 Tage
Hauszustellung in Wohngebieten 1.088.617 1.086.499 2.117 1
Hauszustellung in Gewerbegebieten 51.673 39.654 12.011 8
Postfächer :
-Farmer 6.451 5.175 1.276 0
-Privat und Gewerblich 168.752 142.609 25.808 335
Postlagernde Zustellung bzw.
Gemeinschaftspostfächer 18.387 11.132 6.960 295
ländliche Zustellung 130.058 118.359 11.140 559
Total 1.463.938 1.403.428 59.312 1.198
Quelle: http://www.med.govt.nz/pbt/post_pol/deed.html 

Tabelle 7: Frequenz der Zustellung durch die NZP 1999-2004

Zustellpunkte 6 Tage 5 Tage 1 - 4 Tage
1999 1.583.067 96.83 % 3.06 % 0.11 %
2000 1.678.876 96.82 % 3.09 % 0.09 %
2001 1.724.869 97.14 % 2.74 % 0.12 %
2002 1.694.570 96.40 % 3.50 % 0.10 %
2003 1.697.956 96.82 % 3.06 % 0.11 %
2004 1.724.965 96.95 % 2.87 % 0.18 %
Quelle: Jahresberichte der NZP 1999-2004
Tabelle 8: Filialentwicklung der NZP

Einrichtungen der Corporate
NZP insgesamt Post Shops
Vorgabe
des mind. 880 mind. 240
DOU
1999 1.033 314
2000 1.029 315
2001 1.019 314
2002 1.012 313
2003 1.012 315
2004 1.021 323
Quelle: Jahresberichte der NZP 1999-2004

Wie man den vorangegangen Tabellen entnehmen kann, erfüllt die NZP die Vorgaben des DOU, sowohl bei der Frequenz wie auch der Filialanzahl.

5.1 Regelung zum Universaldienst in Deutschland

Anders als in Neuseeland wurde der Universaldienst in Deutschland gesetzlich durch die PUDLV gereglt.
Universaldienst Stationäre Einrichtungen Gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 der
Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) müssen bundesweit mindestens 12.000 stationäre Einrichtungen vorhanden sein, in denen Verträge über Brief- und Paketbeförderungsleistungen abgeschlossen und abgewickelt werden können, davon mindestens 5.000 mit unternehmenseigenem Personal. Die Zahl der stationären Einrichtungen der Deutschen Post AG (DP AG) hat sich wie folgt entwickelt:
Stichtag Stationäre Einrichtungen eigenbetriebene Filialen
DP AG insgesamt
Vorgabe
mindestens 12.000 mindestens 5.000
PUDLV
31.12.97 15.331 10.095
31.12.98 14.482 7.946
31.12.99 13.948 5.956
31.12.00 13.663 5.590
31.12.01 12.818 5.331
31.12.02 12.683 5.030
31.12.03 13.514 5.513
Tabelle 9: Filialentwicklung der DP AG
Quelle: DP AG vgl. RegTP Jahresbericht 2003 S.9f

6 Fazit

Die in Neuseeland getroffen Maßnahmen bzgl. der Ausgestaltung des Universaldienstes, bzw. der Umsetzung des Universaldienstes unter Wettbewerb, lassen sich nur schwer auf andere Länder übertragen.
Da wie bereits ausgeführt, die Besonderheiten des Marktes in Neuseeland, eine Übertragung auf andere Ländere erschwerern.
Für Länder die durch vereinzelte, isolierte urbane Zentren geprängt sind und deren durchschnittliche Bevölkerungsdichte gering ist z.B. ca. 20 Einwohner/qkm, und zudem die Gesamtbevölkerung gering ist, kann Neuseeland ein Beispiel sein.
Dies zeigt sich an der Entwicklung des schwedischen Postmarktes, indem der ehemalige Monopolist eine ähnlich dominierende Stellung wie die NZP inne hat.
Schweden verfügt über eine Fläche von ca. 449.964 qkm und eine Bevölkerung von 8.986.400 (Juli 2004 geschätzt) daraus ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 20 Einwohnern pro qkm (vgl. CIA, 2004).
In anderen Industrienationen z.B. Deutschland, Japan usw. die durch eine hohe Bevölkerungsdichte geprägt sind und eine relative große Bevölkerung besitzen, dürfte sich der Markt nach einer Öffnung nicht wie der neuseeländische entwickeln. So daß für diese Länder eine andere Regelung bzgl. der Sicherstellung des Universaldienstes getroffen werden muß.

Referenzen

[1]
Annual Reports. www.nzpost.co.nz : NZP, 2004
[2]
Population monitor. www.stats.govt.nz : Statistics New Zealand, 2004
[3]
Postal Policy. www.med.govt.nz: Ministry of Economic Development New Zealand, 2004
[4]
BVDP: BvDP Brief. www.bvdp.de , 02/2004
[5]
CIA: The World Factbook. 2004 www.cia.gov/cia/publications/factbook/
[6]
MONOPOLKOMMISSION: Telekommunikation und Post 2003: Wettbewerbsintensivierung in der Telekommunikation - Zementierung des Postmonopols. In: Sondergutachten der Monopolkommission (2003) www.monopolkommission.de
[7]
REGTP: Marktdaten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. In: Jahresbericht 2003 (2003) www.regtp.de
[8]
SCHULZE, A. : Liberalisierung und Re-Regulierung von Netzindustrien. In: Universität Potsdam Diskussionsbeitrag Nr. 53 (2003)
http://www.uni-potsdam.de/u/wipo/
[9]
SCHULZE, A. : Alternative Liberalisierungsansätze in Netzindustrien. In: Universität Potsdam Diskussionsbeitrag Nr. 64 (2004)
http://www.uni-potsdam.de/u/wipo/
[10]
SCHULZE, A. : Liberalisierung in Netzindustrien aus polit-ökonomischer Sicht. In: Universität Potsdam Diskussionsbeitrag Nr. 68 (2004)
http://www.uni-potsdam.de/u/wipo/
[11]
SMIT, H. : Regulierung und Wettbewerbsentwicklung auf dem neuseeländischen Postmarkt. In: WIK Nr. 212 (2000)
http://www.wik.org/

Fußnoten:

1Mögliche Gründe für das Handel der Bundesregierung wurden in 2.3 erläutert
Der Einbruch 2002 in Tabelle 3 ist auf die Verlängerung des Monopols durch die Bundesregierung zurückzuführen.


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